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EINLEITUNG

Jeder Teilnehmer oder Besucher (nachfolgend gemeinsam „TEILNEHMER“ genannt) einer von Ochsner Sport AG, Allmendstrasse 25, 8953 Dietikon (nachfolgend „OCHSNER SPORT“ genannt) organisierten oder begleiteten Veranstaltung hat die vorliegenden Teilnahmebedingungen und die Regeln des jeweiligen Veranstalters und der Veranstaltung (nachfolgend gemeinsam „VERANSTALTUNGSREGELN“ genannt) zu anerkennen und diese ausnahmslos zu beachten und einzuhalten. Ohne Anerkennung dieser VERANSTALTUNGSREGELN ist eine Teilnahme/Besuch an der Veranstaltung nicht möglich.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
VERANSTALTUNG OHNE STARTNUMMER

Mit der Anmeldung an der Veranstaltung erkennen die TEILNEHMER die VERANSTALTUNGSREGELN vollständig und ausnahmslos an. Teilnahmeberechtigt sind, unter Vorbehalt anderslautender VERANSTALTUNGSREGELN, grundsätzlich alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine gesunde körperliche Verfassung. Die TEILNEHMER sind verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder benötigte Medikamente dem jeweiligen Veranstalter vor der Teilnahme mitzuteilen. Die Versicherung ist Sache der TEILNEHMER. Die TEILNEHMER sind dafür verantwortlich, dass sie so versichert sind, dass eventuelle Risiken und/oder Unfälle durch ihre Versicherung abgedeckt sind. OCHSNER SPORT lehnt jegliche Haftung ab.

VERANSTALTUNG MIT STARTNUMMER

Neben den allgemeinen organisatorischen Hinweisen auf der Internetseite des Veranstalters gelten die vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung vor Ort bekannt gegebenen VERANSTALTUNGSREGELN. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Veranstalters vor Ort, berechtigen den Veranstalter, den Störer von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren. Wir verweisen ausdrücklich auf die VERANSTALTUNGSREGELN sowie auf die Sicherheitsinformationen zu den verschiedenen Sportarten (ausführlich dargestellt auf der Internetseite des Veranstalters).

Die Startnummer ist jederzeit sichtbar nach den Regeln des Veranstalters zu tragen bzw. zu befestigen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn die Startgebühr entrichtet ist, und die Startnummer während der Veranstaltung sichtbar getragen wird. Bei Nichtbeachtung erfolgt mindestens eine Nacherhebung der Startgebühr und es ist eine Vertragsstrafe von mindestens CHF 50.- fällig. Die Teilnahmeberechtigung wird am Start kontrolliert. Die Verpflegungsposten sind angewiesen, dass TEILNEHMER ohne Startnummern keine Verpflegung erhalten bzw. diese keine Verpflegung nehmen dürfen. Aufseher kontrollieren die Einhaltung der VERANSTALTUNGSREGELN und können regelwidrige TEILNEHMER aus der Veranstaltung herausnehmen.

Das Vervielfältigen (z.B. kopieren) der Startnummer und die Teilnahme an der Veranstaltung ohne rechtskonforme Anmeldung ist verboten und stellt ein strafrelevantes Verhalten dar. Es kann Strafanzeige erstattet werden.

Die Weitergabe der Startnummer (Tausch/Umschreibung) ist nicht erlaubt. Vertauschte Startnummern führen zur Disqualifikation. Eine Disqualifikation erfolgt insbesondere dann, wenn die Startnummer umgeknickt oder in irgendeiner anderen Weise verändert wird.