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GESCHENKKARTE


Ein sportliches Geschenk

Schenken macht Freude. Die Geschenkkarte ist das ideale Geschenk für jeden Sportler und jede Sportlerin und ab sofort in allen Ochsner Sport Filialen erhältlich. Sie können die Karte mit einem Guthaben im Wert von CHF 100.-, 50.- oder einem frei wählbaren Betrag aufladen und sorgen damit bei Geburtstagen, speziellen Anlässen oder Weihnachten bestimmt für begeisterte, sportliche Reaktionen.


AGB

Geltungsbereich der Geschenkkarte
Die Geschenkkarte ist eine Karte, für die ein Guthaben des Kunden gegenüber Ochsner Sport festgehalten wird. Mit dem Guthaben auf der Geschenkkarte kann der Kunde Waren und Leistungen von Ochsner Sport im Rahmen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen. Diese Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Kundinnen/Kunden und Ochsner Sport.

Bezug der Geschenkkarte
Geschenkkarten können in allen Ochsner Sport Filialen der Schweiz gekauft werden.

Die Geschenkkarte kann nach der Aktivierung eines wählbaren Guthabenbetrages (max. CHF 5000.-) in allen Ochsner Sport Filialen zum Bezahlen von Einkäufen eingesetzt werden.

Nach der Auswahl der Karte in der Verkaufsstelle, muss die Geschenkkarte zum Bezahlen an der Kasse vorgewiesen werden. Nur das Kassenpersonal ist berechtigt, die Geschenkkarte zu aktivieren. Erst nach dem Scannen und Bezahlen der individuellen Geschenkkarte an der Kasse wird diese vom System aktiviert und kann danach zum Bezahlen verwendet werden.

Die Geschenkkarten können nach dem Aufbrauchen des Guthabens nicht wieder aufgeladen werden.

Es erfolgt keine Verzinsung des Guthabens.

Die Geschenkkarte ist unpersönlich und übertragbar. Diese Karte ist daher wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Geschenkkarte übernimmt Dosenbach-Ochsner AG keine Haftung, solche Karten werden auch nicht ersetzt. Ansprüche können nur mit Vorlage der Geschenkkarte geltend gemacht werden.

Einlösen der Guthaben
Zur Bezahlung in der Verkaufsstelle muss die Karte dem Kassenpersonal zum Scannen abgegeben werden. Wenn die Zahlung aufgrund einer technischen Störung nicht möglich ist, behält sich Ochsner Sport vor, eine Zahlung mit Geschenkkarte im Einzelfall abzulehnen. Der Guthabenbetrag auf der Geschenkkarte kann für Voll- oder Teilzahlungen eingesetzt werden. Es ist keine Barauszahlung des Gesamtbetrages möglich.

Das Guthaben verfällt 24 Monate nach Kauf der Geschenkkarte.

Das Restguthaben und das Gültigkeitsdatum sind beim Einsatz der Geschenkkarte auf dem jeweiligen Kassenbon abgedruckt.

Datensicherheit und Datenschutz
Die Geschenkkarte ist unpersönlich und übertragbar. Folglich werden keine Kundeninformationen für die Verwaltung der Geschenkkarten gespeichert.

Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dietikon. Die Beziehungen zwischen der Kundschaft und der Dosenbach-Ochsner AG unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

Änderungen und Ergänzungen
Ochsner Sport behält sich die jederzeitige Anpassung oder Änderung der Nutzungsbedingungen am Geschenkkarten-Programm sowie der vorliegenden AGB vor. Die jeweils gültige Fassung wird auf der Ochsner Sport Internet-Seite publiziert und gilt ab Veröffentlichung vom Geschenkkarteninhaber als akzeptiert. Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, französischen und/oder italienischen Text der AGB gilt der deutsche Text als massgebend.

Dosenbach-Ochsner AG, Dietikon im Oktober 2011